Punktlandung

Flugrettungsvergabe: Burgenland Energie schweigt zu möglichen "Gegengeschäften"

Pilot am Steuer eines Hubschraubers, Symbolbild - Foto: Austrian Wings Media Crew

Hinterfragenswert erscheinen für manche Menschen die Vorgänge rund um die Vergabe der Flugrettung im Burgenland. Austrian Wings liegen Informationen vor, wonach der landeseigene Energiebetreiber Burgenland Energie ohne Ausschreibung Flüge an die Heli Austria Gruppe (die wiederum mit ihrer Martin Flugrettung GmbH die Ausschreibung für die Flugrettung gewonnen hat) vergeben haben soll. Beim Energieversorger hüllt man sich auf Anfrage in Schweigen.

Wie berichtet, erhielt die Martin Flugrettung GmbH der Heli Austria den Zuschlag für die Flugrettung im Burgenland, obwohl der Mitbewerber ÖAMTC in drei von fünf Ausschreibungskriterien (in allen die Qualität/Sicherheit betrafen) Erstgereihter war. Auffällig ist auch, dass der Preis mit 55 Prozent unüblich hoch gewichtet wurde. Üblich wären nach Austrian Wings Informationen nämlich lediglich 30 bis 40 Prozent, der unterlegene Mitbewerber ÖAMTC spricht auf Anfrage davon, dass bei vergleichbaren Ausschreibungen "deutlich unter 50 Prozent Preisgewichtung" üblich seien. Mit anderen Worten: Es erscheint zumindest fraglich, dass die Martin Flugrettung GmbH den Zuschlag auch dann erhalten hätte, wenn der Preis wie üblich deutlich niedriger gewichtet worden wäre. Weshalb die Gewichtung des Preises so außergewöhnlich hoch angesetzt wurde, konnte das Land der Öffentlichkeit bis dato jedenfalls nicht erklären. Um Missverständnisse gar nicht erst aufkommen zu lassen: Die Vorgehensweise des Landes mag rechtlich durchaus korrekt sein, die Optik bleibt für manchen Beobachter dennoch eine ausgesprochen schiefe.

Und noch etwas erscheint aufklärungsbedürftig. Bei Austrian Wings meldeten sich wiederholt Informanten, die angaben, dass der landeseigene Energiebetreiber Burgenland Energie, vormals Energie Burgenland, Aufträge für Arbeitsflüge ohne Ausschreibung an die Heli Austria Gruppe vergeben habe, an jenes Unternehmen also, das die Ausschreibung für die Flugrettung gewonnen hat. Ähnliche Informationen waren zuvor über Whistleblower ebenfalls bei der burgenländischen Volkspartei eingelangt, die das zum Thema während einer Landtagssitzung machte. Die burgenländische Landesregierung äußerte sich in der via Livestream übertragenen Sitzung nicht zu den Fragen der Volkspartei. Die Vergabe derartiger Aufträge ohne Ausschreibung ist bis zu einem gewissen finanziellen Grenzwert zwar völlig legal, was unter Umständen bleibt, ist aber auch hier eine schiefe Optik, sofern die Behauptungen zutreffen sollten. Doch dazu gibt es seitens der Burgenland Energie keine Auskunft, was durchaus auffällig scheint.

Burgenland Energie hüllt sich in Schweigen
Austrian Wings bat die Burgenland Energie vorige Woche um eine schriftliche Stellungnahme bis 5. Juli. Zunächst erhielten wir von Jürgen Schwarz, seines Zeichens einst Sprecher des früheren SPÖ-Kanzlers Christian Kern, jetzt für die Kommunikation bei der Burgenland Energie verantwortlich, ein E-Mail mit der Bitte um Rückruf, allerdings keine Antwort auf die Fragen.

Austrian Wings ersuchte Schwarz, die gestellten Fragen schriftlich zu beantworten, allein schon aus Gründen der Rechtssicherheit und um Missverständnisse zu vermeiden und bot im Anschluss an die schriftliche Beantwortung ein ergänzendes Telefonat an, sollten unsererseits noch Fragen offen sein. Daraufhin herrschte bis zur Veröffentlichung dieses Beitrages Schweigen bei der Burgenland Energie.

Damit sich die Leser von Austrian Wings selbst ein Bild machen können, veröffentlichen wir an dieser Stelle jene Fragen, um deren Beantwortung die Burgenland Energie, gebeten wurde:

  • Trifft es zu, dass die Energie Burgenland / Burgenland Energie oder ein wie auch immer mit ihr in Verbindung stehendes Unternehmen eine der Hubschrauberfirmen des Salzburger Unternehmers Roy Knaus (zB Heli Austria, Heli Tirol, Martin Flugrettung GmbH oder andere) mit der Durchführung von Überprüfungs/Wartungsflügen betreffend Stromleitungen beauftragt hat?
  • Trifft es darüber hinaus zu, dass die Beauftragung so erfolgte, dass keine Ausschreibung erforderlich war/ist? Sollte dies korrekt, weshalb wurde diese Vorgehensweise gewählt?
  • Über welchen Gesamtbetrag und über wie viele Einzeltranchen erfolgte die Beauftragung und wann bzw. wo finden die nächsten Flüge statt?

Rechtlich in Ordnung, schaler Beigeschmack bleibt dennoch
Selbst wenn der gesamte Vorgang um die Flugrettungsvergabe im Burgenland juristisch korrekt abgelaufen sein sollte, was schlussendlich das Landesverwaltungsgericht Burgenland zu beurteilen haben wird, bei dem ein Einspruch des ÖAMTC anhängig ist, so hinterlassen sowohl die Vergabe selbst als auch die im Raum stehenden Fragen an die Burgenland Energie womöglich bei vielen Menschen einen schalen Beigeschmack.

Die burgenländische Landesregierung täte gut daran, die von ihr immer wieder versprochene und von politischen Mitbewerbern eingeforderte Transparenz selbst aktiv zu leben und die gesamte Ausschreibung der Flugrettungsvergabe sowie die eingegangenen Angebote zu veröffentlichen und außerdem die Burgenland Energie aufzufordern, Klartext betreffend die Gerüchte um eine Vergabe von Arbeitsflügen an die Heli Austria Gruppe zu sprechen.

Sollte wider Erwarten noch eine Beantwortung der Fragen durch die Burgenland Energie erfolgen, werden wir diese Punktlandung selbstverständlich zeitnah adaptieren.

Text: Josef Dykal
Mitarbeit: AJ

Hinweis: „Punktlandungen” sind Kommentare einzelner Autoren, die nicht zwingend die Meinung der Austrian Wings-Redaktion wiedergeben.