Österreich

Flugrettung Burgenland: Scharfe Kritik an SPÖ-Landeshauptmann Doskozil

Flugrettungsarzt der ÖAMTC-Flugrettung bei der Arbeit, Symbolbild - Foto: Austrian Wings Media Crew

In der fragwürdigen Causa Flugrettung Burgenland, bei der das Landesverwaltungsgericht die Vergabe an die Martin Flugrettung wieder aufgehoben hat, übt nun die burgenländische Volkspartei scharfe Kritik am roten Landeshauptmann Hans Peter Doskozil. Auch die FPÖ übt Kritik an Doskozil und seiner roten Alleinregierung.

Die SPÖ-Alleinregierung ist in der Frage der Flugrettung vom Landesverwaltungsgericht in die Schranken gewiesen worden. Die Erkenntnis des Gerichtes: Die Zuschlagserteilung war rechtswidrig und war für nichtig zu erklären. „Das sagt nicht die ÖVP, sondern ein unabhängiges Gericht“, sagt ÖVP Landesparteiobmann Christian Sagartz und betont: „Damit ist Doskozils Brechstangen-Politik ein weiteres Mal gescheitert.“ Die Flugrettung ist bereits der dritte Fall (Einsetzungsantrag U-Ausschuss und Causa Labor Burgenland), in dem das Landesverwaltungsgericht die rote Alleinregierung zurückpfeift. „Das aktuelle Urteil zeigt, wie wichtig Kontrolle durch Opposition und Gerichte ist“, so Sagartz. In Richtung Landeshauptmann appelliert Sagartz: „Nur vom Bürosessel in Eisenstadt zu diktieren, was im Land passieren soll, ist zu wenig. Das ist nicht der burgenländische Weg.“

Symbolbild - Foto: Austrian Wings Media Crew

In die gleiche Kerbe schlägt auch ÖVP-Klubobmann Markus Ulram: „Diese Entscheidung ist ein weiterer Denkzettel für die SPÖ-Alleinregierung. Denn niemand steht über dem Gesetz, auch nicht der Landeshauptmann.“ Das Urteil des Landesverwaltungsgerichts bringt den Landeshauptmann in Erklärungsnot. Es stellt sich die Frage, warum der Zuschlag einem Unternehmen gegeben wurde, dass keine luftfahrtrechtliche Genehmigung hat und das offensichtlich weder technisch, personell noch finanziell für die burgenländische Flugrettung geeignet ist? Ulram weist auch auf die Tatsache hin, dass der Landeshauptmann in einer Anfragebeantwortung schriftlich mitgeteilt hat, dass keine Kriterien während der Ausschreibungsfrist geändert wurden. Das Landesverwaltungsgericht stellte jedoch das Gegenteil fest. Auch diesen Widerspruch möchte die Volkspartei aufdecken. Ulram verlangt deshalb vom Landeshauptmann, sich zu erklären und folgende Fragen zu beantworten:

  1. Warum wurde der Zuschlag einem Unternehmen gegeben, dass keine luftfahrtrechtliche Genehmigung hat?
  2. Wie geht es jetzt nach der Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtes weiter?
  3. Welche Kosten wurden bis dato von Doskozil durch dieses rote Flugrettungs-Experiment verursacht und welche werden künftig noch anfallen?
  4. Kann der vom Landeshauptmann definierte Zeitplan eingehalten werden? (Hintergrundinfo: Schon ab dem kommenden Jahr soll es im Bezirk Neusiedl einen neuen Rettungshubschrauber-Standort geben.)
  5. Welche Schritte werden gesetzt, damit kein weiteres Desaster in dieser Causa verursacht wird?  

Die ÖVP gibt dem Landeshauptmann bis Freitag Zeit, um Antworten zu liefern. „Sollte das nicht passieren, behalten wir uns weitere Schritte vor“, so Ulram.

Für die ÖVP steht jedenfalls fest, dass die bewährte Christophorus Flugrettung im Burgenland bleiben soll. Eine Neuausschreibung wäre deshalb reine Geldverschwendung.

"Bereits zu Beginn der Debatte, dem ÖAMTC die Verantwortlichkeit der Flugrettung im Burgenland zu entziehen, haben wir unsere Bedenken geäußert. Nun dieses gut funktionierende System nur aufgrund von parteipolitischen Machtspielchen des Landeshauptmannes zu gefährden, ist unseres Erachtens fahrlässig", so FPÖ-Landesparteichef Alexander Petschnig in einer Aussendung.

Seitens der SPÖ wurde die Kritik die anderen Parteien prompt zurück gewiesen.

Hintergrund
Die burgenländische Landesregierung hatte den Juristen Claus Casati mit der Abwicklung der Ausschreibung beauftragt. Obwohl der ÖAMTC in 3 von 5 Ausschreibungskriterien - alle Punkte, die die Qualität betrafen - Erstgereihter war, ging der Zuschlag an die Martin Flugrettung der Heli Austria des Salzburger Unternehmers Roy Knaus. Möglich dürfte dies in erster Linie deshalb gewesen sein, weil die Gewichtung des Preises mit 55 Prozent unüblich hoch angesetzt war. Bei vergleichbaren Flugrettungsausschreibungen in der jüngeren Vergangenheit war der Preis nach Austrian Wings Recherchen lediglich mit 30 bis 40 Prozent gewichtet. Der ÖAMTC bestätigte dies auf Anfrage nicht, sprach jedoch davon, dass der Preis üblicherweise mit "deutlich unter 50 Prozent" gewichtet sei. Es erscheint daher zumindest fraglich, ob die Martin Flugrettung den Zuschlag auch bei einer niedrigeren Preisgewichtung erhalten hätte. Der ÖAMTC als unterlegener Anbieter erhob aufgrund mehrerer Punkte Einspruch beim Landesverwaltungsgericht, das den Zuschlag an die Martin Flugrettung schließlich aufgrund eines Formfehlers für nichtig erklärte. Der ÖAMTC geht davon aus, dass er nun automatisch den Zuschlag erhält. Auch in Sozialen Medien gab es bereits heftige Kritik am "Flugrettungsexperiment" von Landeshauptmann Hans Peter Doskozil.

(red)