Österreich

Flugrettung Burgenland: Gericht gibt ÖAMTC Recht und kippt Vergabe an Knaus

Symbolbild Martin Flugrettung - Foto: Austrian Wings Media Crew

Die Causa der fragwürdigen (Neu-)Vergabe der Flugrettung durch das Land Burgenland an die Martin Flugrettung / Heli Austria ist um eine Facette reicher: Das Landesverwaltungsgericht Burgenland hob jetzt nämlich den Zuschlag für das Salzburger Unternehmen von Roy Knaus auf und gab damit einem Einspruch des unterlegenen Bewerbers ÖAMTC Recht.

Obwohl der ÖAMTC in sämtlichen Punkten, die die Qualität betrafen (3 von 5) bei der Ausschreibung Erstgereihter war, erhielt die Martin Flugrettung der Heli Austria des Salzburger Unternehmers Roy Knaus (einer der an Flugstunden erfahrensten Helikopterpiloten Österreichs) den Zuschlag für die Errichtung eines neuen Flugrettungsstützpunktes im Nordburgenland und den künftigen Betrieb eines weiteren Stützpunktes (derzeit Christophorus 16) in Obertwart.

Kritik an Landesregierung
In Sozialen Medien hatte diese Entscheidung des Landes umgehend für heftige Kritik an der burgenländischen Landesregierung gesorgt, Landeshauptmann Hans Peter Doskozil wurde von mehreren Seiten unter anderem vorgeworfen, ein funktionierendes Flugrettungssystem auf Kosten eines "roten Experiments" zu zerstören. Möglicherweise könnte der Vorgang, verbunden mit der jetzigen Aufhebung des Zuschlages, dem roten Landeshauptmann Hans Peter Doskozil bei den Wahlen im Herbst sogar Wählerstimmen kosten.

Pionier versorgt das Burgenland auf höchstem Niveau
Der ÖAMTC, der als Pionier das Flugrettungswesen in Österreich neben der Flugpolizei des Innenministeriums maßgeblich aufgebaut hat und das Burgenland aktuell mit Christophorus 3, Christophorus 33, Christophorus 9, Christophorus 16, Christophorus 12 und Christophorus 17 notfallmedizinisch aus der Luft versorgt, erhob gegen die Vergabe an die Martin Flugrettung von Heli Austria Einspruch.

Der ÖAMTC versorgt das Burgenland seit Jahrzehnten unfallfrei mit hochwertiger notfallmedizinischer Betreuung aus der Luft, Symbolbild - Foto: Austrian Wings Media Crew

Knaus verliert Zuschlag
Nun kassierte das Landesverwaltungsgericht Burgenland die Vergabe der Flugrettung an den Salzburger Unternehmer Roy Knaus. Die "Kronen"-Zeitung zitierte den vom Land mit der Ausschreibung beauftragten Juristen Claus Casati mit den Worten: "Wir nehmen die Entscheidung zur Kenntnis". Die Aufhebung des Entscheides sei aus "formalen" Gründen erfolgt, Knaus betonte demnach, den Zuschlag "zu Recht" erhalten zu haben.

Unrichtige Aussagen in Interview
Casati hatte in einem hektisch und nervös wirkenden Hintergrundgespräch des Landes kurz nach der Vergabe der Flugrettung an die Firma von Roy Knaus in einem Interview mit dem ORF Burgenland behauptet, dass der Preis normalerweise mit rund 80 Prozent gewichtet werde. Im konkreten Fall seien es lediglich 55 Prozent gewesen. Die Aussage von Casati war allerdings faktisch nicht korrekt. Bei vergleichbaren Ausschreibungen im Flugrettungsbereich wurde der Preis laut Austrian Wings Informationen - wie berichtet - in der Regel mit 30 bis 40 Prozent gewichtet, der ÖAMTC sprach von einer üblichen Gewichtung von "deutlich unter 50 Prozent", ohne sich auf eine genaue Zahl festzulegen.

Sonderbare Preisgewichtung im Burgenland
Insofern stand seit der Vergabe der Vorwurf an das Land im Raum, dass zwar formaljuristisch alles korrekt abgelaufen sei, die Ausschreibung durch die unüblich hohe Gewichtung des Preises mit 55 Prozent möglicherweise jedoch darauf "zugeschnitten" gewesen sei, dass jener Anbieter, der in nur 2 der 5 Ausschreibungskriterien Erstgereihter war, den Zuschlag trotzdem erhalten konnte.

Knaus will auf Rechtsmittel verzichten
Gegenüber dem "Krone"-Journalisten Philipp Wagner erklärte der Salzburger Luftfahrtunternehmer Roy Knaus, dass man angesichts der jüngsten Gerichtsentscheidung "auf Rechtsmittel verzichten" wolle. Stattdessen werde man sich bei einer Neuausschreibung wieder bewerben.

ÖAMTC hofft auf "positive Auswirkungen"
Der ÖAMTC erklärte gegenüber Austrian Wings, dass man "auf weitere Schritte des Landes warte" und hoffe, "dass dieses Urteil eine nachhaltig positive Auswirkung auf eine hochwertige Notfallversorgung der burgenländischen Bevölkerung aus der Luft" haben werde.

Ungeklärte Aufträge an Heli Austria?
Weiter im Raum steht auch, dass der landeseigene Energieversorger Burgenland Energie (vormals Energie Burgenland) Arbeitsflüge an Heli Austria, die den Zuschlag für die Flugrettung im Burgenland erhalten hatte, vergeben haben soll. Auf mehrfache Anfrage dazu hüllte sich der landeseigene Energieversorger Burgenland Energie allerdings in Schweigen - wir berichteten. Der Pressesprecher von Burgenland Energie steht der roten Landesregierung augenscheinlich nahe. Es handelt sich dabei nämlich um den ehemaligen Sprecher des SPÖ-Bundeskanzlers Christian Kern.

(red)