Österreich

Flugrettung Burgenland: ÖAMTC legt erneut Einspruch ein

Mit seiner fragwürdigen Neuausschreibung, die es laut Meinung mancher Juristen gar nicht geben hätte dürfen, hat das Burgenland eine mögliche Verzögerung der Betriebsaufnahme des neuen burgenländischen Notarzthubschraubers zu verantworten, Symbolbild - Foto: Austrian Wings Media Crew

Aufgrund der fragwürdigen Vorgehensweise der SPÖ-Alleinregierung im Burgenland in der Causa Flugrettung hat der ÖAMTC jetzt erneut Einspruch beim Landesverwaltungsgericht eingelegt.

Austrian Wings Leser kennen die Vorgeschichte: Obwohl der ÖAMTC in drei von fünf Ausschreibungspunkten, nämlich bei allen, die die Qualität betrafen, Erstgereihter war, vergab das Land den Flugrettungsauftrag an die Martin Flugrettung GmbH. Möglich wurde dies wohl unter anderem dadurch, dass der Preis unüblich hoch gewichtet wurde, nämlich mit 55 Prozent. Üblich wären, gemessen an ähnlichen Ausschreibungen, 30 bis 40 Prozent gewesen. Der ÖAMTC erhob Einspruch und das Landesverwaltungsgericht Burgenland erklärte die Vergabe an die Martin Flugrettung GmbH der Heli Austria wegen eines schweren Fehlers für nichtig. Doch obwohl Juristen der Meinung sind, dass in diesem Fall eine Neuausschreibung gar nicht zulässig sei und der Vertrag nun an die nächsten Bieter, der alle Kriterien erfüllt, den ÖAMTC, vergeben werden muss, schrieb das Land die Flugrettungsvergabe einfach ein zweites Mal aus.

"Die ÖAMTC-Flugrettung hat den Widerruf der bisherigen Ausschreibung beim burgenländischen Landesverwaltungsgericht beeinsprucht."
Ein ÖAMTC-Sprecher gegenüber Austrian Wings

ÖAMTC ruft Landesverwaltungsgericht erneut an
Damit die Neuausschreibung, die es laut manchen Juristen gar nicht erst geben dürfte, stattfinden kann, widerrief das Land die erste Ausschreibung. Dagegen geht der ÖAMTC nun rechtlich vor. Er bekämpft den Widerruf der ersten Ausschreibung mit Rechtsmitteln beim Landesverwaltungsgerichtshof.

Weiterhin offen ist die Beantwortung einer langen Liste an offenen Fragen durch das Land Burgenland beziehungsweise durch den mit der Abwicklung der Ausschreibung beauftragten Juristen. Auch seitens des landeseigenen Energieversorgers Burgenland Energie gibt es bis dato noch immer kein Statement betreffend eine mögliche Vergabe von Arbeitsflügen an jenes Unternehmen, das auch den Zuschlag für die Flugrettung erhielt.

(red)