Österreich

Flugrettung im Burgenland: Laut Juristen muss ÖAMTC jetzt zum Zug kommen

Mehr als 20.000 Notfalleinsätze flog der ÖAMTC in den vergangenen 39 Jahren im Burgenland - unfallfrei, Symbolbild - Foto: Austrian Wings Media Crew

Wegen eines Formalfehlers hat das Landesverwaltungsgericht Burgenland - wie berichtet - die (Neu-)Vergabe der Flugrettung im Burgenland an die Martin Flugrettung (Heli Austria von Roy Knaus) gekippt. Jetzt steht die Frage im Raum, ob das Land den Formalfehler bei der Prüfung der Ausschreibung womöglich übersehen hat. Denn laut den Juristen des ÖAMTC hätte die Martin Flugrettung aufgrund des Fehlers bereits in der ersten Runde aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden müssen.

Obwohl der ÖAMTC in 3 von 5 Ausschreibungspunkten Erstgereihter war, vergab das Burgenland die Flugrettung (Errichtung eines neuen Stützpunktes im Nordburgenland und Übernahme der bestehenden Flugrettung in Oberwart, die derzeit vom ÖAMTC durchgeführt wird) an die Martin Flugrettung von Heli Austria des Salzburger Unternehmers Roy Knaus. Möglich dürfte dies in erster Linie deshalb gewesen sein, weil der Preis mit 55 Prozent unüblich hoch gewichtet war. Bei vergleichbaren Ausschreibungen im Flugrettungsbereich lag die Gewichtung des Preises deutlich niedriger, nämlich bei 30 bis 40 Prozent, wie Austrian Wings Recherchen ergaben. Die entsprechende Gewichtung ist grundsätzlich rechtskonform (sie obliegt allein dem Ausschreiber, in diesem Fall dem Land Burgenland), allerdings bleibt in den Augen von Beobachtern mitunter eine schiefe Optik.

Der ÖAMTC erhob aus verschiedenen Gründen Einspruch gegen die Vergabe an die Martin Flugrettung und erhielt vom Landesverwaltungsgericht Burgenland - wir berichteten - Recht. Aufgrund eines Formalfehlers hob das Gericht die Vergabe an die Martin Flugrettung auf. Der vom Land Burgenland mit der Abwicklung der Ausschreibung beauftragte Jurist Claus Casati erklärte nach dem Entscheid, diesen "zur Kenntnis zu nehmen". Das Land werde nun die weiteren Schritte prüfen.

Laut ÖAMTC-Juristen keine Neuausschreibung möglich
Gegenüber "Austrian Wings" erklärte ein ÖAMTC-Sprecher, dass eine neuerliche Ausschreibung nicht möglich beziehungsweise überhaupt nicht zulässig sei. Vielmehr müsse der ÖAMTC nun den Zuschlag automatisch erhalten, da er ja nicht nur alle Kriterien erfüllt, sondern - wie berichtet und auch vom Land Burgenland eingestanden - in allen die Qualität betreffenden Punkten (3 von 5 Ausschreibungskriterien) sogar Erstgereihter war.

"Eine neuerliche Ausschreibung ist nicht notwendig bzw. voraussichtlich gar nicht zulässig und würde nur zu einer unnötigen Zeitverzögerung führen."
Ein ÖAMTC-Sprecher

Warum bemerkte Land Fehler nicht?
Zudem steht eine weitere Frage im Raum: Warum bemerkten weder die Juristen des Landes noch der vom Land Burgenland beauftragte Rechtsanwalt Claus Casati den Formalfehler, der so schwerwiegend ist, dass das Landesverwaltungsgericht Burgenland die Vergabe an die Martin Flugrettung nun aufhob?

"Eine ausführliche Analyse des Erkenntnisses durch unseren Anwalt hat ergeben, dass der beanstandete schwerwiegende Fehler bereits in der ersten Runde zum Ausschluss des Bewerbers hätte führen müssen. Zumal die ÖAMTC Flugrettung in allen Phasen sämtliche Kriterien ausschreibungskonform erfüllt hat, gehen wir davon aus, dass der Auftrag nun - wie in vergleichbaren Fällen auch - an den Zweitgereihten vergeben wird."
Ein ÖAMTC-Sprecher gegenüber "Austrian Wings"

Sollten sowohl das Land als auch Rechtsanwalt Casati den Fehler schlichtweg übersehen oder nicht als solchen erkannt haben, wäre das für beide Institutionen kein Ruhmesblatt. Und eine andere Erklärung kann es eigentlich nicht geben. Denn es ist wohl undenkbar, dass der Fehler erkannt und vorsätzlich ignoriert wurde.

(red )