Österreich

Deutsch-österreichisches Luftsicherheitsabkommen unterzeichnet

Eurofighter des Bundesheeres beim Start, Symbolbild - Foto: Hans Rudolf Schenk

Politische Vertreter von Österreich und Deutschland haben am am Freitag im bayrischen Berchtesgaden das deutsch-österreichische Luftsicherheitsabkommen unterzeichnet. Damit wollen die beiden Länder die grenzübergreifende Kontrolle von möglicherweise gefährlichen Zivilflugzeugen besser regeln. Durch dieses Abkommen könne die Luftraumüberwachung effizienter und ressourcenschonender erfüllt werden, betont man im österreichischen Verteidigungsministerium.

Die wichtigsten Informationen zu den Abkommen bezüglich der Zusammenarbeit im Bereich der grenzüberschreitenden Luftraumsicherung gegen nicht-militärische Bedrohungen aus der Luft:

  • Um das Überfliegen der gemeinsamen Staatsgrenze zum Zweck des sicheren "Übergebens" eines verdächtigen Luftfahrzeuges an die Fliegerkräfte des jeweiligen Nachbarstaates zu ermöglichen, wurden und werden Abkommen (Staatsverträge) getroffen.
  • Ein Abkommen zwischen Österreich und der Schweiz über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft ist seit 1. Februar 2019 in Kraft.
  • Ein Abkommen zwischen Österreich und Deutschland über die Zusammenarbeit gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft wurde im Mai 2018 begonnen; aufgrund der Covid-Pandemie und wegen des Regierungswechsels in Deutschland wurde nun die Unterzeichnung am 9. Dezember 2022 vorgenommen.
  • Durch dieses Abkommen können Deutschland und Österreich die Aufgaben der Luftraumüberwachung effizienter und ressourcenschonender erfüllen.
  • Diese vertraglichen Kooperationen ermöglichen den Luftstreitkräften eine noch raschere Reaktion auf nicht-militärische Bedrohungen zum Schutz der österreichischen bzw. Schweizer und jetzt auch der deutschen Bevölkerung.
  • Der Vertrag erlaubt, dass ein auf Österreich zufliegendes, verdächtiges Luftfahrzeug bereits in der Schweiz oder in Deutschland von österreichischen Luftraumüberwachungsflugzeugen "abgefangen", identifiziert und begleitet werden kann. Umgekehrt gelten für die beiden Länder dieselben Rechte. Das bisherige Abkommen beschränkte sich auf den Austausch von Informationen und Daten.
  • Durch dieses Verfahren wird wichtige Zeit zur Reaktion auf Gefahren aus der Luft gewonnen. Die Neutralität und Souveränität Österreichs sowie die Aufgabe des Bundesheeres zur Sicherstellung der Luftraumüberwachung bleiben davon unberührt.
  • Aufgaben der militärischen Landesverteidigung sowie der Einsatz von Waffen im Gebiet des jeweils anderen Staates sind ausdrücklich verboten. Das Abkommen sieht nur die Zusammenarbeit im Rahmen der Luftraumsicherung vor.
  • Letztendlich ist mit allen angrenzenden Nachbarstaaten ein Abkommen geplant. Gespräche dazu laufen derzeit mit Italien und Tschechien, ein Abkommen im Bereich der passiven Luftraumüberwachung - also zum Austausch von Radardaten - gibt es derzeit mit Slowenien.
  • Flugzeuge des Bundesheeres dürfen damit Zielobjekte abhängig von ihrer Reichweite begleiten. Ziel ist es, verdächtige Luftfahrzeuge im Grenzbereich zu übergeben, denn die wichtigste Aufgabe der österreichischen Luftstreitkräfte ist es, den heimischen Luftraum bestmöglich zu schützen.

(red / ÖBH)