Österreich

Fix: Stützpunkt für Christophorus 18 wird in Zurndorf errichtet

Symbolbild ÖAMTC-Notarzthubschrauber - Foto: Huber / Austrian Wings Media Crew

Wenige Tage nachdem Austrian Wings vermutlich als erstes Medium des Landes über die Vergabe des neuen Flugrettungsvertrages im Burgenland an den ÖAMTC berichtet hatte, wurde nun der neue Standort fixiert.

Der Stützpunkt des neuen Notarzthubschraubers Christophorus 18 wird in Zurndorf etwa 500 Meter vom Friedrichshof entfernt errichtet werden. Der ÖAMTC pachtet dazu ein rund 9.000 Quadratmeter großes Grundstück. Spätestens im Herbst des heurigen Jahres soll Christophorus 18 dann abheben. Die Landeshauptstadt Eisenstadt etwa wird dann in nur vier Minuten erreicht werden können.

Die Stammbesatzung des neuen Stützpunktes wird aus 3 Piloten, 16 Notärzten sowie 8 Flugrettern, dem berühmten "Mann für alle Fälle", bestehen.

Hintergrund der burgenländischen "Flugrettungsposse"
Die Causa Flugrettung Burgenland im Zeitraffer: Zuerst vergab das Land Burgenland über einen vom ihm beauftragten Rechtsanwalt, Claus Casati, der in einem Interview mit dem ORF Burgenland unter anderem tatsachenwidrig behauptete, dass der Preis bei einer solchen Ausschreibung üblicherweise mit 80 Prozent gewichtet werde (tatsächlich sind es 30 bis 40 Prozent) den neuen Flugrettungsvertrag an die Martin Flugrettung GmbH, obwohl der Mitbewerber ÖAMTC in 3 von 5 Ausschreibunskriterien Erstgereihter war. Möglich war dies wohl deshalb, weil der Preis mit 55 Prozent unüblich hoch gewichtet war.

Der ÖAMTC erhob gegen die Vergabe Einspruch und bekam, für viele Juristen wenig überraschend, auch Recht. Der Landesverwaltungsgerichtshof stellte klipp und klar fest, dass die Vergabe an die Martin Flugrettung nicht hätte erfolgen dürfen. Die SPÖ-Landesregierung versuchte die Causa daraufhin kleinzureden, sprach von einem Formalfehler, manche Juristen sahen das dagegen anders und orteten einen "schweren Fehler im Vergabeverfahren", wonach die Martin Flugrettung bereits im Vorfeld ausgeschlossen werden hätte müssen, was der beauftragte Juristi Casati jedoch nicht getan habe. Casati selbst verweigerte dazu eine ausführliche Stellungnahme.

Nachdem das Landesverwaltungsgericht Burgenland die Vergabe der Flugrettung an die Martin Flugrettung des Salzburger Unternehmers Roy Knaus aufgehoben hatte, waren Juristen der Meinung, dass die Vergabe nunmehr automatisch an den Zweitgereihten - den ÖAMTC - erfolgen hätte müssen, wie dies bei Ausschreibungen dieser Art üblich sei. Doch das Land und der von ihm mit der Abwicklung beauftragte Jurist Claus Casait weigerten sich, das zu tun - sehr zur Verwunderung von Beobachtern. Stattdessen erklärte die SPÖ-Landesregierung, die ursprüngliche Ausschreibung zurückziehen und neu ausschreiben zu wollen - was das Landesverwaltungsgericht Burgenland (wie in einem Kommentar ausführlich berichtet) ebenfalls als rechtswidrig kassierte.

(red)