Österreich

Flugrettung Burgenland: Opposition übt Kritik an "später und teurer" Einsicht der SPÖ

SYMBOLBILD ÖAMTC Notarzthubschrauber - Foto: Austrian Wings Media Crew

Nachdem die burgenländische SPÖ-Alleinregierung nach fast einem Jahr endlich den Vertrag für den Betrieb eines zusätzlichen Notarzthubschraubers im Nordburgenland vergeben hat, kritisiert die Opposition den durch die lange Verfahrensdauer entstandenen Schaden für die Steuerzahler.

Gestern gab die SPÖ-Burgenland die Vergabe des Flugrettungsvertrages an den ÖAMTC bekannt - wir berichteten ausführlich. In einer ersten Reaktion kritisiert die Opposition, dass durch das fragwürdige Vorgehen des Landes in dieser Causa dem Steuerzahler ein Schaden entstanden sei.

"Es ist eine späte und teure Einsicht von SPÖ-Landeshauptmann Doskozil, nachdem der politische, rechtliche und gesellschaftliche Druck auf ihn zu groß geworden ist“, so Ulram in einer ersten Reaktion und erklärt: "Der Landeshauptmann wollte einen roten Hubschrauber im Burgenland steigen lassen und ist mit seiner Brechstangen-Politik auf Kosten der Steuerzahler schlussendlich gescheitert." Ulram erinnert einer Aussendung daran, dass "Doskozil ein Unternehmen beauftragen wollte, das weder eine luftfahrtrechtliche Genehmigung hatte und das offensichtlich weder technisch, personell noch finanziell für die burgenländische Flugrettung geeignet" sei.

„Wir als ÖVP haben uns seit Bekanntwerden der Causa für die ÖAMTC-Flugrettung ausgesprochen. Denn für uns war es stets eine lebensrettende und keine parteipolitische Frage“, so Ulram abschließend.

Hintergrund der burgenländischen "Flugrettungsposse"
Die Causa Flugrettung Burgenland im Zeitraffer: Zuerst vergab das Land Burgenland über einen vom ihm beauftragten Rechtsanwalt, Claus Casati, der in einem Interview mit dem ORF Burgenland unter anderem tatsachenwidrig behauptete, dass der Preis bei einer solchen Ausschreibung üblicherweise mit 80 Prozent gewichtet werde (tatsächlich sind es 30 bis 40 Prozent) den neuen Flugrettungsvertrag an die Martin Flugrettung GmbH, obwohl der Mitbewerber ÖAMTC in 3 von 5 Ausschreibunskriterien Erstgereihter war. Möglich war dies wohl deshalb, weil der Preis mit 55 Prozent unüblich hoch gewichtet war.

Der ÖAMTC erhob gegen die Vergabe Einspruch und bekam, für viele Juristen wenig überraschend, auch Recht. Der Landesverwaltungsgerichtshof stellte klipp und klar fest, dass die Vergabe an die Martin Flugrettung nicht hätte erfolgen dürfen. Die SPÖ-Landesregierung versuchte die Causa daraufhin kleinzureden, sprach von einem Formalfehler, manche Juristen sahen das dagegen anders und orteten einen "schweren Fehler im Vergabeverfahren", wonach die Martin Flugrettung bereits im Vorfeld ausgeschlossen werden hätte müssen, was der beauftragte Juristi Casati jedoch nicht getan habe. Casati selbst verweigerte dazu eine ausführliche Stellungnahme.

Nachdem das Landesverwaltungsgericht Burgenland die Vergabe der Flugrettung an die Martin Flugrettung des Salzburger Unternehmers Roy Knaus aufgehoben hatte, waren Juristen der Meinung, dass die Vergabe nunmehr automatisch an den Zweitgereihten - den ÖAMTC - erfolgen hätte müssen, wie dies bei Ausschreibungen dieser Art üblich sei. Doch das Land und der von ihm mit der Abwicklung beauftragte Jurist Claus Casait weigerten sich, das zu tun - sehr zur Verwunderung von Beobachtern. Stattdessen erklärte die SPÖ-Landesregierung, die ursprüngliche Ausschreibung zurückziehen und neu ausschreiben zu wollen - was das Landesverwaltungsgericht Burgenland (wie in einem Kommentar ausführlich berichtet) ebenfalls als rechtswidrig kassierte.

(red / JD, GT, CvD )