Österreich

Flugrettung Burgenland: Neuer Helikopter weiter in der Warteschleife

SYMBOLBILD - Foto: Austrian Wings Media Crew

Nach den für manche Menschen dubios und mehr als aufklärungsbedürftig anmutenden von der SPÖ zu verantwortenden Vorgängen rund um die Flugrettung im Burgenland (Austrian Wings berichtete ausführlich) trat das Land in Gespräche mit dem de facto einzig übrig gebliebenen Bieter ÖAMTC ein. Das war vor zweieinhalb Monaten. Seitdem herrscht bei der burgenländischen Landesregierung Stillschweigen, wie jetzt auch die Opposition kritisiert.

Nach wie vor lässt SPÖ-Landeshauptmann Doskozil mit der Zuschlagserteilung der Flugrettung an den ÖAMTC auf sich warten. Die Ausschreibung ist bereits vor 11 Monaten erfolgt und noch immer gibt es keine Entscheidung. Für ÖVP-Klubobmann Markus Ulram ist diese Verzögerungstaktik völlig unverständlich: „Doskozil hat lange genug Zeit und Steuergeld verschwendet und die Bevölkerung verunsichert. Deshalb wollen wir vom Landeshauptmann wissen, wann endlich der Zuschlag an die ÖAMTC-Flugrettung erfolgt?“

Allein im Vorjahr wurde der in Oberwart stationierte Christophorus 16 zu mehr als 1.200 Einsätzen angefordert. Neben dem bestehenden Standort in Oberwart soll künftig auch ein neuer Stützpunkt im Bezirk Neusiedl am See in Betrieb genommen werden.

Hintergrund
Die Causa Flugrettung Burgenland im Zeitraffer: Zuerst vergab das Land Burgenland über einen vom ihm beauftragten Rechtsanwalt, Claus Casati, der in einem Interview mit dem ORF Burgenland unter anderem tatsachenwidrig behauptete, dass der Preis bei einer solchen Ausschreibung üblicherweise mit 80 Prozent gewichtet werde (tatsächlich sind es 30 bis 40 Prozent) den neuen Flugrettungsvertrag an die Martin Flugrettung GmbH, obwohl der Mitbewerber ÖAMTC in 3 von 5 Ausschreibunskriterien Erstgereihter war. Möglich war dies wohl deshalb, weil der Preis mit 55 Prozent unüblich hoch gewichtet war.

Der ÖAMTC erhob gegen die Vergabe Einspruch und bekam, für viele Juristen wenig überraschend, auch Recht. Der Landesverwaltungsgerichtshof stellte klipp und klar fest, dass die Vergabe an die Martin Flugrettung nicht hätte erfolgen dürfen. Die SPÖ-Landesregierung versuchte die Causa daraufhin kleinzureden, sprach von einem Formalfehler, manche Juristen sahen das gegen anders und sehen einen "schweren Fehler im Vergabeverfahren", wonach die Martin Flugrettung bereits im Vorfeld ausgeschlossen werden hätte müssen, was der beauftragte Juristi Casati jedoch nicht getan habe. Casati selbst verweigerte dazu eine ausführliche Stellungnahme.

Nachdem das Landesverwaltungsgericht Burgenland die Vergabe der Flugrettung an die Martin Flugrettung des Salzburger Unternehmers Roy Knaus aufgehoben hatte, waren Juristen der Meinung, dass die Vergabe nunmehr automatisch an den Zweitgereihten - den ÖAMTC - erfolgen hätte müssen, wie dies bei Ausschreibungen dieser Art üblich sei. Doch das Land und der von ihm mit der Abwicklung beauftragte Jurist Claus Casait weigerten sich, das zu tun - sehr zur Verwunderung von Beobachtern. Stattdessen erklärte die SPÖ-Landesregierung, die ursprüngliche Ausschreibung zurückziehen und neu ausschreiben zu wollen - was das Landesverwaltungsgericht Burgenland (wie in einem Kommentar ausführlich berichtet) ebenfalls als rechtswidrig kassierte.

(red )