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Flugrettung Burgenland: Vergabe an ÖAMTC erfolgt, Christophorus 18 kommt

Mit hoher Wahrscheinlichkeit errichtet der ÖAMTC im Nordburgenland einen neuen Hubschrauberstützpunkt, Symbolbild - Foto: Austrian Wings Media Crew

Obwohl sich ÖAMTC und Land schweigsam geben, erfuhr Austrian Wings, dass die Vergabe des Auftrags für den Betrieb eines neuen Notarzthubschrauberstützpunktes im Nordburgenland nach langem herumlavieren des Landes an den ÖAMTC erfolgt ist. Der neue Notarzthubschrauber wird vom ÖAMTC unter dem Callsign Christophorus 18 betrieben werden. Kurz nach Erscheinen unseres Berichts bestätigte das Land Burgenland die Austrian Wings Recherchen offiziell.

Wie ein der Landesregierung nahestehender Informant am Montagabend in einem E-Mail gegenüber "Austrian Wings" mitteilte, befinde sich der ÖAMTC aktuell in Zurndorf auf der Suche nach einem Grundstück für den Notarzthubschrauberstützpunkt im Nordburgenland. Entsprechende Gerüchte kursieren im Burgenland bereits seit gut zwei Wochen. Eine offizielle Bestätigung für den Standort Zurndorf gibt es allerdings noch nicht.

Fix ist allerdings offenbar die Vergabe des Vertrages durch das Land an den ÖAMTC, wie der Informant "Austrian Wings" bestätigte.. Damit könnte nach monatelanger vom Land Burgenland wegen der "Ausschreibungsposse" zu verantwortenden Verzögerung noch heuer ein weiterer Notarzthubschrauber im Burgenland an den Start gehen. Das Burgenland wird aktuell primär von den Notarzthubschraubern Christophorus 9 (Wien), Christophorus 3 und Christophorus 33 (beide Wiener Neustadt) sowie Christophorus 16 (Oberwart) versorgt. Da der Rufname Christophorus 17 schon an einen anderen Helikopter in der Steiermark vergeben ist, gilt es als sehr wahrscheinlich, dass der neue burgenländische Notarzthubschrauber unter dem Callsign Christophorus 18 abhebt.

Auf Anfrage von Austrian Wings erklärte ein ÖAMTC-Sprecher, dass man zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Stellungnahme zu dem Thema abgeben wolle.

Bestätigung durch Land Burgenland
Kurz nach Veröffentlichung dieses Berichtes bestätigte das Land Burgenland offiziell die Vergabe an den ÖAMTC ebenso wie den Umstand, dass "im Raum Zurndorf" ein Grundstück für den Stützpunkt gesucht werde. Der neue Hubschrauber soll im Herbst erstmals abheben.

Hintergrund der burgenländischen "Flugrettungsposse"
Die Causa Flugrettung Burgenland im Zeitraffer: Zuerst vergab das Land Burgenland über einen vom ihm beauftragten Rechtsanwalt, Claus Casati, der in einem Interview mit dem ORF Burgenland unter anderem tatsachenwidrig behauptete, dass der Preis bei einer solchen Ausschreibung üblicherweise mit 80 Prozent gewichtet werde (tatsächlich sind es 30 bis 40 Prozent) den neuen Flugrettungsvertrag an die Martin Flugrettung GmbH, obwohl der Mitbewerber ÖAMTC in 3 von 5 Ausschreibunskriterien Erstgereihter war. Möglich war dies wohl deshalb, weil der Preis mit 55 Prozent unüblich hoch gewichtet war.

Der ÖAMTC erhob gegen die Vergabe Einspruch und bekam, für viele Juristen wenig überraschend, auch Recht. Der Landesverwaltungsgerichtshof stellte klipp und klar fest, dass die Vergabe an die Martin Flugrettung nicht hätte erfolgen dürfen. Die SPÖ-Landesregierung versuchte die Causa daraufhin kleinzureden, sprach von einem Formalfehler, manche Juristen sahen das dagegen anders und orteten einen "schweren Fehler im Vergabeverfahren", wonach die Martin Flugrettung bereits im Vorfeld ausgeschlossen werden hätte müssen, was der beauftragte Juristi Casati jedoch nicht getan habe. Casati selbst verweigerte dazu eine ausführliche Stellungnahme.

Nachdem das Landesverwaltungsgericht Burgenland die Vergabe der Flugrettung an die Martin Flugrettung des Salzburger Unternehmers Roy Knaus aufgehoben hatte, waren Juristen der Meinung, dass die Vergabe nunmehr automatisch an den Zweitgereihten - den ÖAMTC - erfolgen hätte müssen, wie dies bei Ausschreibungen dieser Art üblich sei. Doch das Land und der von ihm mit der Abwicklung beauftragte Jurist Claus Casait weigerten sich, das zu tun - sehr zur Verwunderung von Beobachtern. Stattdessen erklärte die SPÖ-Landesregierung, die ursprüngliche Ausschreibung zurückziehen und neu ausschreiben zu wollen - was das Landesverwaltungsgericht Burgenland (wie in einem Kommentar ausführlich berichtet) ebenfalls als rechtswidrig kassierte.

(red JD, GT)