Österreich

BVwG-Urteil: Keine 3. Piste am Flughafen Wien

Flughafen Wien Piste 11/29

In Sachen 3.Piste erfuhr der Flughafen Wien einen Rückschlag durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Demnach darf die geplante Start- und Landebahn nicht gebaut werden.

Ein Paukenschlag in Sachen dritter Piste am Flughafen Wien: Das Bundesverwaltungsgericht hat heute in einem Urteil entschieden, dass der Bau und die Inbetriebnahme des geplanten Projektes untersagt werden.

Begründung des BVwG

Der Bundesverwaltungsgericht argumentiert seine Entscheidung mit Bezug auf den Klimawandel in einem ersten Statement: "Aus Sicht des Bundesverwaltungsgerichtes steht die hohe CO2-Belastung den positiven Aspekten entgegen – vor 10 Jahren eingereichtes Projekt ist für das BVwG nicht genehmigungsfähig." Und weiter: "Der zuständige Senat, bestehend aus drei Richtern, hat nach detaillierter Prüfung und Abwägung der öffentlichen Interessen entschieden, dass das öffentliche Interesse am Schutz vor den negativen Folgen des Klimawandels, insbesondere durch die hohe CO2-Belastung, höher zu bewerten ist als die positiven öffentlichen (standortpolitischen und arbeitsmarktpolitischen) Interessen an der Verwirklichung des Vorhabens samt zusätzlichem Bedarf. Durch den Bau der dritten Piste am Flughafen Wien-Schwechat und dem damit erhöhten Flugverkehr würden die Treibhausgasemissionen Österreichs deutlich ansteigen. Dies ergibt sich unter Berücksichtigung der Emissionen beim Start- und Landevorgang sowie dem Treibhausgasausstoß nach Erreichen der Flughöhe. Aus Sicht des Bundesverwaltungsgerichtes ist diese hohe zusätzliche CO2-Belastung gegenüber den positiven Aspekten des Vorhabens nicht zu rechtfertigen. "

Stellungnahme des Flughafen Wien

Der Flughafen Wien in einer ersten offiziellen Stellungnahme zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtshofes: "Der Flughafen Wien nimmt die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts mit Bedauern zur Kenntnis. Die Flughafen Wien AG wird gegen diesen Bescheid vorgehen und in dieser Frage den Verwaltungsgerichtshof befassen. Sollte es aufgrund dieser Entscheidung zu keiner 3. Piste kommen, so hätte das jedenfalls negative Auswirkungen auf die künftigen Entwicklungsmöglichkeiten des Wirtschafts- und Tourismusstandortes Österreich."

(red CZ)