Reportagen

Heli-Absturz der Flugpolizei in Deutschlandsberg - die "Räubergeschichte" vom angeblichen "Flug ins Wirtshaus"

Das Wrack nach dem Absturz - Fotos: SUB

Zwei Polizisten starben, als ihr Hubschrauber exakt heute vor 17 Jahren bei einem Einsatzflug auf der Suche nach einer vermissten Person abstürzte. Erst nach 15 Jahren (die internationale Luftfahrtorganisation ICAO fordert 1 Jahr) veröffentlichte die schon häufig in die Kritik geratene Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes ihren Abschlussbericht. Inhaltlich ein durchaus solider Bericht, der die "Verleumdungen" von zwei Journalisten, die Crew habe (sinngemäß) "per Hubschrauber einen Wirtshausbesuch" durchgeführt, Lügen straft. Eine Hintergrund-Reportage von Patrick Huber, der erst kürzlich sein Buch über einen anderen Unfall der Flugpolizei veröffentlichte: "Der Unglücksflug von Police Foxtrot - das Rätsel um den Achensee-Absturz".

Am Dienstag, den 10. März 2009 ging bei der steirischen Exekutive eine Meldung betreffend eine abgängige Person ein. Die Verantwortlichen entschlossen sich, die Suche nach der Vermissten aus der Luft zu unterstützen. Von der Flugeinsatzstelle Graz startete der einturbinige AS 350 B1 Ecureuil, OE-BXL, der Flugpolizei des BM.I - an Bord befanden sich der 39-jährige Pilot (rechts vorne im Cockpit) Revierinspektor Günter Weiss und Flight Operator Gruppeninspektor Alfred Grassmugg, 52 Jahre alt (auf dem linken Sitz). Der Pilot war ausgesprochen erfahren, hatte rund 2.800 Flugstunden und mehr als .7.000 Starts und Landungen auf den Mustern Bell 206, AS 350 und AS 355 in seinem Logbuch stehen. Beide Männer trugen gemäß den internen Vorschriften der Flugpolizei ihre Fliegerhelme.

Der Start erfolgte um 13:19 Uhr Lokalzeit in Richtung des Suchgebietes bei Deutschlandsberg. Nach etwa 10 Minuten Flugzeit setzte der Pilot die "X-Ray Lima" routiniert wie immer zu einer Zwischenlandung am Fußballplatz Frauental auf. Ein weiterer Beamter der Exekutive stieg zu und nahm im linken hinteren Bereich der Kabine - dort befanden sich Sitzmöglichkeiten für insgesamt 3 Personen - Platz. Es war Guppeninspektor Anton Haiderer (49) von der Polizeiinspektion Deutschlandsberg, der die Suchaktion durch seine Ortskundigkeit unterstützen sollte - ein durchaus übliches Verfahren bei derartigen Einsätzen.

Rund eine Viertelstunde später, um 13:47 Uhr, erfolgte eine weitere Zwischenlandung - diesmal bei einem Waldgebiet im Bereich Frauenegg. Der Flight Operator und der zweite Polizist verließen den Helikopter, um einem Hinweis nachzugehen, während der Pilot auf seinem Sitz verblieb und das Triebwerk laufen ließ. 

Nach wenigen Minuten kehrten Flight Operator Grassmugg und Gruppeninspektor Haiderer zurück zur Maschine und die drei Männer setzten den Suchflug um 13:52 Uhr fort, wobei über einen dienstlichen Funkkanal Kontakt mit den bodengebundenen Einsatzkräften der Exekutive aufgenommen wurde.

Nachdem die Suche im südlichen und östlichen Bereich von Deutschlandsberg bisher erfolglos verlaufen war, ersuchte der zugestiegene Polizist den Piloten, die Suche im Bereich eines Waldgebiets nordwestlich des Stadtgebietes Deutschlandsberg fortzuführen. Der 39-jährige Hubschrauberführer änderte den Kurs daraufhin in Richtung Westen. Gegen 14:24 Uhr begannen sich die Ereignisse zu überschlagen. Plötzlich bemerkte Flight Operator Grassmugg ein "untypisches Flugverhalten, verbunden mit akustischen Warnsignalen und metallischen Geräuschen". Auch Zeugen am Boden wurden durch "knallartige Geräusche" auf den in Not geratenen Hubschrauber aufmerksam. Das Triebwerk war ausgefallen - ein Horrorszenario in so niedriger Flughöhe.

Revierinspektor Günter Weiss stand als Pilot auf ziemlich verlorenem Posten, denn aufgrund des Einsatzprofils "Suchflug" befand sich die OE-BXL in diesem Augenblick in niedriger Flughöhe (200 Meter über dem Boden) - und das auch noch über dichtbesiedeltem Gebiet. Auch die Vorwärtsgeschwindigkeit war niedrig. Es waren die denkbar schlechtesten Voraussetzungen für die Einleitung einer erfolgreichen Autorotation, doch diese Art von Einsatzflügen für die öffentliche Sicherheit gehören nun einmal zum Berufsrisiko der Flugpolizei.

Hochprofessionell behielt der 39-Jährige Weiss trotz der de facto so gut wie aussichtslosen Lage die Nerven und leitete bestmöglich eine Autorotation mit Rechtskurve ein, um einen ihm geeignet erscheinenden Notlandeplatz zu erreichen - damit verhinderte der erfahrene Pilot mit hoher Wahrscheinlichkeit, dass es unter den Einwohnern von Deutschlandsberg Verletzte oder Tote gab - zumal ganz in der Nähe ein von zahlreichen Familien mit Kindern besuchter Kirtag stattfand. Dabei muss man außerdem bedenken, dass der Pilot für seine Entscheidung nur Sekunden, möglicherweise Sekundenbruchteile Zeit hatte, sonst wäre der Helikopter völlig unkontrolliert abgestürzt. Die Sinkrate in den letzten 25 Sekunden des Fluges betrug etwa 1.600 Fuß pro Minute, umgerechnet etwa 500 Meter pro Minute. Bei einer Flughöhe von 200 Metern über Grund bei Auftreten des Triebwerksausfalles blieben dem Piloten damit kaum mehr als 30 Sekunden - um die Situation zu erkennen, richtig einzuordnen, einen Notlandeplatz auszuwählen, die Autorotation einzuleiten, den ausgewählten Notlandeplatz anzusteuern und sicher aufzusetzen.

Unter professionellen Fliegern (und die Piloten der Flugpolizei zählen ohne Zweifel dazu) von Flächenflugzeugen und Helikoptern gilt der Grundsatz "Fly the aircraft as far into the crash as possible." Dieses Zitat wird der 2016 im Alter von 94 Jahren verstorbenen Fliegerlegende Bob Hoover zugeschrieben und drückt aus, dass die Überlebenschancen bei einem unvermeidichen Crash mit jeder Sekunde, in der man als Pilot das Luftfahrzeug noch (halbwegs) kontrolliert steuern kann, steigen. Oder um es salopp zu formulieren - ALLES ist besser, als völlig unkontrolliert vom Himmel zu stürzen.

Die vertikale Heckflosse der OE-BXL streifte unglücklicherweise bei der Autorotation  in etwa 15 Meter Höhe ein Hausdach, wobei ein Teil des Heckauslegers abbrach. Doch durch die verbliebene kinetische Energie behielt der Helikopter seine Flugrichtung bei und prallte etwa 25 Meter von dem Haus entfernt mit leichter Rechtsneigung auf eine Wiese. Die Wucht des Aufschlags war so gewaltig, dass sogar der Gurt des hinten sitzenden Polizeibeamten aus der Halterung riss, wodurch der Mann von der rechten auf die linke Kabinenseite geschleudert wurde. Der Pilot verstarb noch am gleichen Tag im Krankenhaus, der hinten mitfliegende Polizist sechst Tage später. Der links vorne sitzende Flight Operator wurde schwer verletzt, er überlebte schließlich als einziger, obwohl zivile Ersthelfer, Feuerwehr und Rettungsdienst rasch zur Stelle waren.

Der finale Flugweg bis zum Unfall. Rechts oben erkennt man den Sportplatz, den der Pilot angesteuert hat.

Die Flugpolizei des BM.I führte eine umfassende interne Unfallermittlung durch und kam früh zu dem Schluss, dass ein Triebwerksausfall unklarer Ursache in niedriger Flughöhe der Auslöser des Unglücks war. Der inhaltlich solide Bericht der in den vergangenen Jahren immer wieder in die Kritik geratenen Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes (SUB) kam 2024 zu dem gleichen Ergebnis und stellten außerdem fest, dass "das Erreichen der Notlandefläche auf Grund der geringen Flughöhe in Verbindung mit der hohen Sinkrate und des Kurvenradius nicht möglich" war.

"Der Unfall ist mit hoher Wahrscheinlichkeit auf einen Leistungsverlust des Triebwerkes im Horizontalflug zurückzuführen. Die Ursache des Leistungsverlustes des Triebwerkes konnte nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit festgestellt werden."
Aus dem SUB-Bericht (deckt sich mit den Erkenntnissen der internen Kommission der Flugpolizei, Anm. d. Autors)

De SUB-Ermittler (wurden 2024 unter anderem vom Rechnungshof stark gerügt) benötigten allerdings stolze 15 Jahre, um zu diesem Ergebnis zu gelangen. Die internationale Zivilluftfahrtorganisation ICAO dagegen empfiehlt bzw. fordert, dass ein Abschlussbericht nach Möglichkeit innerhalb eines Jahres veröffentlicht werden sollte. Aber immerhin war die Schlussfolgerung der SUB diesmal deckungsgleich mit jener der Flugpolizei und nicht völlig unplausibel wie im Fall des Achensee-Unglücks einige Jahre später.

An der Unfallstelle wurde ein Gedenkstein errichtet, der an die beiden in Ausübung ihres Dienstes an der Allgemeinheit verunglückten Revierinspektoren Günter Weiss (Pilot) und Gruppeninspektor Anton Haiderer (PI Deutschlandsberg) erinnert.

Die Gedenkstätte in Deutschlandsberg - Foto: BM.I

Bei einer Gedenkveranstaltung im Jahr 2019 erinnerte Ministerialrat Peter Weichselbaum von der Abteilung Flugpolizei an die beiden Toten: "Was wir heute zehn Jahre nach diesem tragischen Ereignis können, ist, diesen Beamten ein ehrendes Andenken zu bewahren". Weichselbaum sei stolz, dass hohe Repräsentanten des öffentlichen Lebens, des Landes Steiermark, der Stadtgemeinde Deutschlandsberg und der Sicherheitsbehörden an der Veranstaltung teilnehmen. "Damit bringen sie nicht nur gegenüber den Verstorbenen, sondern auch gegenüber deren Angehörigen ihre besondere Wertschätzung zum Ausdruck", unterstrich Weichselbaum.

Räubermärchen vom "Wirtshausbesuch" als Belastung für Angehörige und Freunde der Opfer
Unglücklicherweise mussten die Familien, Freunde und Kollegen der beiden Getöteten über Jahre hinweg immer wieder mediale Schmähungen über die Opfer in einer Zeitung lesen. Das Gros der Journalisten machte dabei nicht mit, es waren in erster Linie zwei "Kollegen", die gerne im reißerischen Stil eine Reihe vorgeblicher "Investigativ-Storys" zum Thema produzierten. Sie unterstellten der Crew der "X-Ray Lima" darin unethisches und möglicherweise sogar kriminelles Verhalten. So behaupteten sie selbst 2019 (10 Jahre nach dem Unfall) in einem ihrer Artikel (erschienen in einem deutschsprachigen Medium, das von sich selbst behauptet eine "Qualitätszeitung" zu sein) wörtlich: "2009-Polizisten fliegen am 10. März ins Wirtshaus mit dem Hubschrauber. Nach einer ,Dienstbesprechung' werden sie zu einem Einsatz gerufen, kurz danach stürzt ihr Polizeihubschrauber mitten im steirischen Deutschlandsberg ab. Der Pilot stirbt später im Krankenhaus." 

Diese ehrrührige und einfach in jeder Hinsicht falsche Behauptung wurde schon früh durch den internen BM.I-Unfallbericht als unzutreffend entlarvt, aber es dauerte 15 lange Jahre bis auch durch den öffentlich einsehbaren Bericht der SUB für jeden ersichtlich wurde, was für falsche Anschuldigungen die beiden Herren hier von sich gegeben hatten. Es gab keinen "Wirtshausbesuch". Leider war das kein Einzelfall. Selbst nachdem im Jahr 2024 der Unfallbericht der zivilen SUB erschienen war, schmähten sie den ums Leben gekommenen Piloten noch völlig ungerechtfertigt. Richtiggehend triumphierend schrieben sie im Lead ihres Artikels zum Abschlussbericht: "Nun ist es amtlich: Der Pilot flog zu tief und wählte den falschen Platz für die Notlandung." Wieder falsch, respektive bestenfalls teilweise zutreffend, in jedem Fall aber schwer suggestiv und unethisch. Denn der nicht sachkundige Leser wird daraus im Regelfall logischerweise schließen, dass er Pilot gleich zwei vermeintliche "Fehler" begangen habe - erstens sei er "zu tief" geflogen und zweitens habe er einen "falschen Notlandeplatz" gewählt. Beides ist in dieser Form absolut unzutreffend.

Grundsätzlich gilt für Flüge über bebautem Gebiet eine Mindestflughöhe von 300 Meter. Der verunfallte Polizeihubschrauber flog tiefer, das ist richtig - allerdings aus gutem Grund, der selbstverständlich gesetzlich gedeckt war. Die Durchführung eines Suchfluges, um eine vermisste Person aufzuspüren, war (und ist) ein Einsatzflug gemäß § 145 LFG. Dadurch galt die für zivile Flüge vorgeschriebene Mindestflughöhe von 300 Metern für den Helikopter bei diesem Einsatz nicht. Die Behauptung der beiden Journalisten, dass der Pilot "zu tief" geflogen sei, ist damit zumindest bei juristischer Betrachtung die Unwahrheit. Dessen völlig ungeachtet, stellte die SUB aber auch fest, dass "nicht mit Sicherheit festgestellt" werden konnte, ob der Unfall mit einer Flughöhe von 300 Metern überhaupt verhindert werden hätte können. 

Die Aussage, Revierinspektor Weiss (Pilot) habe den "falschen Notlandeplatz" gewählt, ist ebenfalls in etwa so intelligent, als würde man dem legendären Chesley Sullenberger unterstellen, er habe für die Notlandung von US Airways Flug 1549 mit dem Hudson River "den falschen Platz" benutzt. Revierinspektor Weiss als Pilot der "X-Ray-Lima" hatte am 10. März 2009 nur Sekunden (wahrscheinlich Sekundenbruchteile) Zeit, um die Situation vollständig zu erfassen, einen geeigneten Notlandeplatz auszuwählen und diesen anzusteuern, wofür er angesichts der Begleitumstände (niedrige Flughöhe, geringe Geschwindigkeit) sein ganzes fliegerisches Können aufwenden musste - und dennoch kaum Chancen auf einen erfolgreichen Ausgang des Fluges hatte. Er konnte auch in diesem Moment, in dem er enorm gestresst war, überhaupt nicht wissen, wie viele Sekunden sein Helikopter noch in der Luft zu halten sein würde, er konnte nur nach bestem Wissen und Gewissen sowie aufgrund seiner Erfahrung von über 7.000 Flügen, eine Entscheidung treffen - und er entschied sich für den rechts vor ihm liegenden Sportplatz, die für ihn nächstgelegene freie Fläche inmitten des dichtbebauten Stadtgebiets von Deutschlandsberg. Sie schien ihm erreichbar. Revierinspektor Weiss hatte keine Expertenkommission zur Verfügung, die wochen- oder monatelange Berechnungen durchführen konnten. Er musste handeln - und tat es. Auch wenn er dabei selbst ums Leben kam, so rettete er mit dieser Entscheidung damit mit hoher Wahrscheinlichkeit Menschenleben am Boden und letzten Endes auch das seines Flight Operatores, der als einziger der drei Männer an Bord den Crash überlebte. Die meisten Menschen würden ihn dafür einen Helden nennen - anstatt ihn mit Halb- und Unwahrheiten zu schmähen.

Diese "medialen Verleumdungen" (nicht im juristischen Sinn nach § 297 StGb, sondern rein ethisch, also umgangssprachlich gemeint, wobei die eine oder andere Behauptung möglicherweise schon den Tatbestand der Verleumdung erfüllen könnte, das müsste ggf. ein Jurist prüfen) durch die beiden Journalisten reihten und reihen sich leider ein in eine lange Liste von Verfehlungen. Denn diese beiden Herren verbreiteten (unter anderem) auch im Fall des Achensee-Absturzes nachweislich wiederholt Falschinformationen, dichteten eine erfolgreiche Autorotation eines zivilen Helikopters (OE-XPR) mit Notlandung im Jahr 2020 mit viel sinnbefreiter Kreativität zu einem "mysteriösen Absturz" um und beteiligten sich 2025 an der Verbreitung von Verschwörungstheorien zu Germanwings 9525, obwohl für die gesamte Fachwelt sowie die Justiz aufgrund zahlreicher forensischer Beweise unstrittig ist, dass die Verantwortung für den Absturz des Germanwings A320 im März 2015 ausschließlich der psychisch kranke Erste Offizier Andreas Lubitz trägt. In einem anderen Artikel behaupteten sie allen Ernstes, dass "Smokehoods" NICHT vor Rauch schützen. Da erübrigt sich jeder weitere Kommentar.

In meinem Buch über den Achensee-Absturz (zwei Jahre dem Unfall infolge technischen Gebrechens in Deutschlandsberg) zeige ich auf, welche Unwahrheiten die beiden Reporter, die im Fall von Deutschlandsberg einen "Wirtshausbesuch" erfanden, auch im Fall des Achensee-Absturzes verbreiteten.

Richtiger Investigativ-Journalismus ist eben etwas anderes als auf Kosten Betroffener ganz offensichtlich schlecht recherchierte reißerische Storys mit fragwürdigem Tatsachengehalt zu produzieren. 

Text: Patrick Huber
Der Autor hat mehr als 20 Sachbücher zu Luftfahrtthemen verfasst, darunter das Standardwerk zum Lauda Air Crash 1991: "Lauda Air NG 004: Der letzte Flug der ,Mozart" - Österreichs größte Luftfahrtkatastrophe" (zur Rezension des Portals "Travelnews.ch"Im Februar erschien sein Buch "Der Unglücksflug von ,Police Foxtrot' - das Rätsel um den Achensee-Absturz", über das bereits mehrere österreichische Medien ausführlich berichtet haben.