Die Vorgeschichte dieser Beinahe-Katastrophe in aller Kürze für jene Leser, die sie noch nicht kennen: Flug VN 34 sollte am 15. August 2026 regulär von München nach Hanoi führen. Der Start erfolgte auf der Piste 26L und hätte fast in einer Tragödie geendet. Denn die Boeing 787-9 Dreamliner der Vietnam Airlines beschleunigte nur sehr träge, schoss über das Pistenende hinaus, kollidierte dort mit Teilen der Pistenbefeuerung, ehe die Piloten in allerletzter Sekunde abheben konnten. Dabei wurden unter anderem Bereiche im Heck des Flugzeugs beschädigt.
Nach dem Ablassen von Treibstoff und zwei kontrollierten Überflügen (low pass) setzten sie nach etwa 90 Minuten wieder auf dem Flughafen München auf. Alle Passagiere und Crewmitglieder überlebten den Vorfall unverletzt.
Der Zwischenfall wird nun von der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchungen untersucht. Für diese Untersuchung stehen neben dem Flugdatenschreiber auch der Stimmenrekorder im Cockpit sowie zahlreiche Video- und Fotoaufnahmen von inner- und außerhalb des Flugzeugs zur Verfügung. Es dürfte daher nicht allzu lange dauern, herauszufinden welche Ereignisse an diesem Samstag beinahe zu einer Katastrophe geführt hätten.
Im Mittelpunkt der Untersuchungen werden zwei Fragen stehen:
- Warum beschleunigte die Boeing 787-9 nicht wie gewohnt?
- Warum brachen die Piloten den Start trotz der schlechten Beschleunigung - die sie bemerkt haben müssen - nicht rechtzeitig ab?
Ein üblicher Startvorgang einer Boeing 787-9 dauert etwa 35 bis 45 Sekunden - gerechnet vom Setzen der Startleistung der Triebwerke bis zum Einleiten des eigentlichen Abhebevorganges. Im Fall von Vietnam Airlines Flug 34 am 15. August dauerte es 60 Sekunden - viel zu lange.
Dafür kann es mehrere Gründe geben. Einer wären schleifende Bremsen, doch die hätten die Piloten eigentlich bemerken müssen. Eine andere Ursache für eine unzureichende Beschleunigung wäre eine zu geringe Leistung der Triebwerke. Dazu muss man wissen, dass moderne Flugzeuge nicht einfach mit "Vollgas" starten, um es sehr vereinfacht auszudrücken.
Für jeden einzelnen Start wird die benötigte Triebwerksleistung anhand verschiedener Parameter (zur Verfügung stehende Pistenlänge, Wind, Außentemperatur, Startgewicht, etc ...) genau berechnet und in den Flight Management Computer eingetragen. Es kommt ganz selten vor, dass mit 100 Prozent Leistung gestartet wird, denn um das Material zu schonen, Treibstoff zu sparen und somit die Umwelt zu schonen, wird fast immer eine (eben exakt kalkulierte) reduzierte Leistung verwendet. Es kam in der Vergangenheit schon vor, dass aufgrund fehlerhafter Berechnungen zu wenig Leistung für den Start gesetzt wurde und die Maschine nicht so beschleunigte wie sie sollte. Wenn Piloten das frühzeitig bemerken und genügend Piste zur Verfügung steht, können sie den Schub manuell erhöhen und einem sicheren Start steht nichts im Wege. Eine Option, die man im frühen Stadium des Startlaufs ebenfalls immer hat, ist ein Startabbruch.
Was genau im Fall von Flug VN 34 geschah, ist noch unklar. Bekannt und durch die zahlreichen VIdeoaufnahmen belegt ist aber, dass die Boeing 787 viel schlechter als üblich beschleunigte. Genau das hätte den beiden Piloten auffallen müssen und in weiterer Folge rechtzeitig in der ersten Hälfte der Piste zu einem Startabbruch führen können.
Dazu wäre Zeit und Platz genug gewesen. Eine Boeing 787-9 benötigt in der Regel 2.800 bis 3.200 Meter für ihren Startlauf. Die Piste 26L des Münchner Flughafens ist aber sogar 4.000 Meter lang. Spätestens als die Maschine nach 1.500 bis 1.800 Metern aufgrund der schlechten Beschleunigung - ungeachtet der Ursache - noch ungewohnt langsam war, wäre ein sofortiger Startabbruch das Gebot der Stunde gewesen. Stattdessen setzten die Piloten den Startlauf fort, ohne wissen zu können, ob die verbliebene Pistenlänge überhaupt ausreichend war, um noch sicher abzuheben. Aber selbst wenn das Problem (zum Beispiel durch schleifende Bremsen) erst während des Startlaufes aufgetreten wäre, hätten sie einen Startabbruch zumindest in Erwägung ziehen können. Denn obwohl in der modernen Verkehrsluftfahrt der Grundsatz gilt, dass nach Erreichen der Entscheidungsgeschwindigkeit (V1) kein Startabbruch mehr erfolgt, gibt es wenige Ausnahmen als Bestätigung dieser Regel.
Dass die Piloten die Maschine buchstäblich auf den letzten Metern noch mit "Ach und Krach" in die Luft bekamen war wohl weniger fliegerisches Können als reines Glück. Die Menschen an Bord dieses Fluges können am 15. August jedenfalls ihren zweiten Geburtstag feiern. Vergleichbare Fälle gingen nämlich nicht so glimpflich aus. Und sollte sich am Ende herausstellen, dass (eine Möglichkeit von mehreren) blockierte oder schleifende Bremsen zu der schlechten Beschleunigung geführt hatten, wird sich vermutlich die Wartungsabteilung der Airline ebenfalls einige Fragen gefallen lassen müssen.
Text & Foto: Patrick Huber
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