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Niederlande: Drei Schuldsprüche im Prozess um Abschuss von Malaysia Airlines MH-17

Australische und niederländische Ermittler an der Absturzstelle von MH-17 - Foto: Ministerie van Defensie / Niederlande

Acht Jahre nach dem Abschuss einer Boeing 777 der Malaysia Airlines über der Ostukraine mit 298 Todesopfern wurden in den Niederlanden drei Männer schuldig gesprochen. Ein vierter Angeklagter wurde freigesprochen. Allerdings erfolgten die Urteile in Abwesenheit, der aktuelle Aufenthaltsort der pro-russischen Mörder von 298 Menschen ist unbekannt.

Austrian Wings Leser kennen die Vorgeschichte: Am 17. Juli 2014 wurde eine Boeing 777 der Malaysia Airlines, die sich als Flug MH-17 auf dem Weg von Amsterdam nach Kuala Lumpur befand, über der völkerrechtswidrig von Russland okkupierten Ostukraine von einer russischen Flugabwehrrakete des Typs "BUK" abgeschossen. Alle 298 Menschen an Bord des Flugzeuges starben, darunter 80 Kinder. Sämtliche Spuren deuteten von Anfang an darauf hin, dass Russland die Verantwortung für den Abschuss trug. Mehrere Personen konnten namentlich stellig gemacht werden und wurden formell als Täter angeklagt.

Nach drei Jahren Prozess in den Niederlanden wurden jetzt in Abwesenheit zwei russische Staatsbürger (Geheimdienstoffiziere) und ein ukrainischer Staatsbürger, der sich den prorussischen Separatisten in der Ostukraine angeschlossen hatte, als Verantwortliche für den Abschuss verurteilt. Sie fassten lebenslange Haftstrafen aus. Ein vierter Angeklagter, er war der einzige, der sich zumindest von einem Anwalt vertreten ließ, wurde freigesprochen. Ihm konnte keine Beteiligung an der Ermordung der 298 Flugzeuginsassen nachgewiesen werden.

Das Urteil hat allerdings vorerst nur symbolische Wirkung, denn der Aufenthaltsort der Verurteilten ist unbekannt. Sie werden in der völkerrechtswidrig von Russland kontrollierten "Volksrepublik Donezk" vermutet, die sich auf ukrainischem Staatsgebiet befindet. Damit sind die Mörder dem Zugriff der westlichen und der ukrainischen Justiz bis auf Weiteres entzogen.

Die zwei russischen Staatsbürger und Geheimdienstoffiziere Igor Girkin und Sergej Dubinski sollen laut Urteil gemeinsam mit dem ukrainischen Staatsbürger Leonid Chartschenko, einem verurteilten Kleinkriminellen, die Flugabwehrrakete in den Donbass gebracht haben. Recherchen der Investigativplattform "Bellingcat" hatten klar gezeigt, dass die "BUK" und ihre Abschussvorrichtung aus einer Militärbasis in Russland stammten und die Abschussvorrichtung nach dem Abschuss von Flug MH-17 wieder auf die russische Militärbasis zurück gebracht wurde.

Trotz klarer Beweislage hatte die russische Regierung des Diktators und Kriegsverbrechers Wladimir Putin von Anfang an jede Beteiligung an dem Verbrechen bestritten und stattdessen Propaganda-Lügenmärchen verbreitet.

(red)