Österreich

Ex-LaudaMotion-Techniker klagt Airline zum zweiten Mal

Foto: Huber / Austrian Wings Media Crew

Alles andere als ordnungsgemäß empfindet ein ehemaliger LaudaMotion-Flugzeugtechniker die Vorkommnisse bei seinem (früheren) Arbeitgeber. Bereits einmal hat er vor Gericht Recht bekommen - nun klagt er die Airline zum zweiten Mal.

Bereits seine gesamte berufliche Laufbahn verbrachte Daniel P. (Name von der Redaktion geändert) als Flugzeugtechnikmitarbeiter - zunächst bei Austrian Airlines, später bei NIKI und anschließend, seit der Gründung des Unternehmens im März 2018, bei LaudaMotion, mittlerweile eine 100 %-Tochter des irischen Low-Costers Ryanair und als "Lauda Europe" nach Malta ausgelagert.

2013 hatte P. einen lebensgefährlichen Unfall erlitten, ist seither körperlich beeinträchtigt. "Ich hätte von da an in Berufsunfähigkeitspension gehen können, wollte aber weiter arbeiten, so lange mir das möglich ist", drückt der Techniker seine Verbundenheit zur Luftfahrt aus. Daher wurde im Zuge seiner Einstellung bei LaudaMotion, wie zuvor bereits bei NIKI, auch eine Teilzeitvereinbarung auf 30-Stunden-Basis getroffen. P. arbeitete weiterhin als Luftfahrzeugtechniker "der höchsten Kategorie", wie er angibt, und übernahm zusätzlich die Agenden eines Wartungs-Schichtleiters, Betriebsersthelfers, Abfallwirtschaftsbeauftragten sowie einer Sicherheitsvertrauensperson. Für zwei dieser Tätigkeiten waren entsprechende Gehaltszulagen festgelegt.

Im November 2019 erreichte die LaudaMotion-Techniker schließlich aus heiterem Himmel ein Firmen-E-Mail an deren private E-Mail-Adressen. Darin enthalten: ein Übernahmevertrag, den die Mitarbeiter in weniger als 24 Stunden unterschreiben und damit in eine neu gegründete Technikfirma übernommen werden sollten.

"Diesen Vertrag habe ich nicht unterschrieben, da er laut Auskunft der Arbeiterkammer rechtswidrig war", sagt P. Auch zehn weitere Beschäftigte weigerten sich, das Dokument anzuerkennen. Es folgte die Kündigung seitens LaudaMotion. P. wehrte sich und klagte - mit Erfolg, das Gericht hob die ausgesprochene Kündigung zur Gänze auf.

Auch heute ist P. de jure immer noch bei LaudaMotion beschäftigt, weil einerseits die Kündigung - wie erwähnt - laut Gericht als rechtswidrig erkannt wurde und auch der Behindertenausschuss des Sozialministeriums ihr gleichermaßen nicht zugestimmt hatte. Doch seit dem vergangenen Jahr blieb LaudaMotion ihrem Mitarbeiter eine Menge Geld schuldig, wie dieser nunmehr in einem neuerlichen Gerichtsverfahren beklagt. Konkret geht es um Gehaltszulagen, vornehmlich hinsichtlich seiner Tätigkeit als Schichtleiter, sowie zahlreiche Überstunden und anteiliges Weihnachtsgeld. In Summe fordert P. über 15.000 Euro von seinem Arbeitgeber.

"LaudaMotion wirft mir fehlende Loyalität vor", sagt P. "Ich habe jedes Monat Überstunden geleistet, auch fast ein gesamter Jahresurlaub ist von mir nicht konsumiert worden. Ich glaube, dieser Arbeitseinsatz zeigt meine tatsächliche Identifikation mit meinem Job und der Firma sehr deutlich", ist der Mitarbeiter über die Vorgehensweise seines Arbeitgebers enttäuscht.

Da LaudaMotion-Geschäftsführer Andreas Gruber am Verhandlungstag nicht erschienen ist und somit von der vorsitzenden Richterin nicht befragt werden konnte, musste der Prozess vertagt werden.

(red Aig)