Österreich

Die Akte Lauda Air Absturz: 22 d Vr 5741/91 - Top-Jurist Michael Dohr: "Hinterbliebene der Opfer haben das Recht auf Akteneinsicht"

Die abgestürzte "Mozart", fotografiert in Wien. Bis heute warten viele Angehörige der Opfer auf Antworten - Antworten, die ihnen die Unterlagen der Staatsanwaltschaft Wien geben können. - Foto: Archiv Interessengemeinschaft Luftfahrt Fischamend / www.ilf.or.at

35 Jahre nach dem Lauda Air Absturz vom 26. Mai 1991 haben viele Angehörige der 223 Todesopfer noch immer Fragen zu den Hintergründen des Unglücks. Denn mittlerweile ist zweifelsfrei nachgewiesen: Bei Lauda Air herrschte ein enormer Management-Druck auf das technische Personal und die Piloten, es wurde geschlampt und systematisch gegen Sicherheits- sowie Wartungsvorschriften verstoßen. Betroffene haben das gesetzlich verbriefte Recht auf Akteneinsicht. Wie sie Einblick in die Unterlagen erhalten, das erklärt Top-Jurist Michael Dohr von der Kanzlei Austrolaw.

Verschwundene bzw. vernichtete Akten nach dem Absturz, ein Technikchef, der Niki Lauda vor unsicheren Zuständen warnte und den Dienst quittierte, als Niki Lauda die Warnungen ignorierte, und ein Flugzeug, das gar nicht mehr hätte fliegen dürfen - das alles ist ebenso Bestandteil der größten österreichischen Luftfahrtkatastrophe wie der Konstruktionsfehler der zum Öffnen der Schubumkehr führte. Bei korrekter Wartung durch Lauda Air wäre der Absturz wohl vermeidbar gewesen, wie selbst die Wiener Staatsanwaltschaft offen zugab. Der damals verantwortliche Wartungschef von Lauda Air (der Nachfolger jenes Mannes, der die unhaltbaren Zustände nicht mehr mittragen konnte) arbeitet übrigens noch heute im Alter von 66 Jahren als Manager eines österreichischen Luftfahrtunternehmens, was von vielen ehemaligen Lauda Air Leuten als Skandal gesehen wird. Der in den Archiven der Staatsanwaltschaft Wien liegende Akt zum Absturz der Lauda Air beinhaltet unter anderem das mehr als 200 Seiten umfassende Gutachten von Prof. DDipl. Ing. Dr. techn. Ernst Zeibig, der im Auftrag der Staatsanwaltschaft Wien eine Expertise dazu erstellte und der Lauda Air schwerste Wartungsmängel und weitere Verstöße gegen den sicheren Betrieb der "Mozart" nachwies.

Dieser Akt der Staatsanwaltschaft Wien trägt die Zahl „22 d Vr 5741/91" und existiert nach wie vor. Für einen bestimmten Personenkreis ist es offiziell möglich, Akteneinsicht zu nehmen und Kopien (kostenpflichtig) beziehungsweise Fotografien (mittels Kamera oder Handy zB samt OCR-Scansoftware) anzufertigen (kostenlos). Es ist auch möglich, Laptop und Scanner mitzunehmen und die Akten selbst zu scannen.

Die Akten der Staatsanwaltschaft Wien zum Lauda Air Absturz sind deutlich umfangreicher als der offizielle thailändische Absturzbericht. Die Expertise des österreichischen Gutachters belegt katastrophale Zustände in der Wartung der Lauda Air und dass der Absturz trotz Konstruktionsfehler (Hauptursache) wohl vermeidbar gewesen wäre, wenn die Lauda Air Techniker sich an die Wartungsvorgaben von Boeing gehalten hätten. Doch sowohl von Niki Lauda selbst auch auch vom Leiter der Wartung kam ein enormer Druck auf die Techniker. "Unsere Wartung war ein Sicherheitsrisiko", sagt heute einer der ehemaligen Warte und er lässt kein gutes Haar an der Lauda Air.

"Grundsätzlich haben Verwandte in der direkten Linie der bei dem Unglück ums Leben gekommenen Insassen des Unglücksfluges das Recht auf Akteneinsicht", weiß Jurist Michael Dohr. Zustehen könne es aber auch noch einem weiteren Personenkreis: "Die Justiz hat hier einen gewissen Ermessensspielraum, wem sie Einsicht gewährt. Das können auch Geschwister sein oder Personen, die zum Zeitpunkt des Unglücks mit den Verstorbenen liiert waren. Jedem, der Akteneinsicht gewährt bekommt, steht auch das Recht zu, diese Akten zu fotografieren oder sich Kopien anfertigen zu lassen."

Rechtsanwalt Michael Dohr zählt zu den Top-Juristen Österreichs, ist unter anderem Experte für Medienrecht. Er würde eine Veröffentlichung der "Akte Mozart" und eine gründliche Aufarbeitung der Causa durch die Republik begrüßen.

Man könne aber freilich nicht einfach zu Gericht gehen und Einsicht fordern - immerhin lagern die Unterlagen in den Archiven und müssen für eine Akeneinsicht erst herausgesucht werden. Dohr: "Der korrekte Ablauf ist die Kontaktaufnahme mit der Staatsanwaltschaft, in diesem Fall Wien, und das Hervorbringen seines Anliegens, am besten schriftlich. Dann wird man seitens der Staatsanwaltschaft aufgefordert werden, nachzuweisen, weshalb man anspruchsberechtigt ist. Wird dem Antrag auf Akteneinsicht durch die Justiz entsprochen, macht man sich in weiterer Folge einen Termin aus."

Allerdings umfasst der Akt der Staatsanwaltschaft Wien, den ich für die Arbeiten an meinem investigativen Sachbuch "Lauda Air NG 004: Der letzte Flug der "Mozart", einsehen und gemeinsam mit Experten auswerten konnte, mehr als 1.000 Seiten.

Gut 15 Jahre lang arbeitete ich an meinem Sachbuch über den Lauda Air Absturz. Eine der Grundlagen ist das Gutachten von Professor DDipl. Ing. Dr. techn. Ernst Zeibig, welches die Lauda Air schwer belastet. Denn laut dem Experten hätte die "Mozart" wegen Problemen mit der Schubumkehr schon seit Jänner 1991 überhaupt nicht mehr abheben dürfen. Das Management der Lauda Air sowie der damalige Leiter des Wartungsbetriebes der Lauda Air ließen die "Mozart" trotzdem weiter fliegen.

Deshalb ist es ratsam, sich mehrere Stunden Zeit zu nehmen. Da die Unterlagen teilweise gebunden sind, ist das Anfertigen von Kopien beziehungsweise das klassische Scannen schwer möglich und zeitaufwändig, weshalb es sicherlich am effektivsten ist, die Inhalte abzufotografieren. Es gibt heutzutage bereits hervorragende OCR-Scansoftware für Smartphones - sogar kostenlos.

Viele Hinterbliebene der 223 Opfer leben allerdings nicht in Wien. Sie können daher jemanden bevollmächtigen, für sie Akteneinsicht zu nehmen, wie Jurist Dohr weiß: "Diese Vollmacht muss schriftlich erteilt werden. Es muss nicht unbedingt ein Jurist sein, jeder Anspruchsberechtigte kann eine Vetrauensperson seiner Wahl benennen und mit einer entsprechenden Vollmacht ausstatten."

Anspruchsberechtigte dürfen selbstverständlich auch mit Journalisten über das durch die Akteneinsicht neu erlangte Wissen sprechen. "Da gibt es kein diesbezügliches Verbot", unterstreicht Experte Dohr. Auch eine Weitergabe des Materials an Medienschaffende ist erlaubt. Allerdings scheinen manche Chefredakteure noch immer "Angst" davor zu haben, das Thema anzugreifen.

Top-Jurist Dohr selbst ist der Ansicht, dass die Justiz den gesamten Lauda Air Akt veröffentlichen sollte: "Das wäre im Sinne der Angehörigen. Allfällige strafrechtlich relevante Tatbestände sind ohnedies längst verjährt, aber in der Causa Lauda Air gibt es noch einige Dinge aufzuarbeiten. Das sollte endlich erfolgen und die Veröffentlichung aller Unterlagen zu diesem Unglück wäre ein wichtiger erster Schritt.

Text: Patrick Huber