Österreich

AUA: Corona-Impfpflicht für Crews nicht völlig ausgeschlossen

Symbolbild AUA-Flugbegleiter: Rund 90 Prozent der Belegschaft haben sich laut Unternehmen freiwillig impfen lassen - Foto: Austrian Wings Media Crew

Anders als United, Qantas, SWISS oder sogar bei dem Billigflieger Wizz Air gibt es bei der AUA keine Impfpflicht für das Personal. Zumindest für die fliegenden Crews ist eine solche Maßnahme für die Zukunft aber auch nicht völlig ausgeschlossen. Bisher seien 90 Prozent des fliegenden Personals auf freiwilliger Basis geimpft, teilte das Unternehmen mit.

United Airlines und Qantas machen verantwortungsbewusste Corona-Pandemiebekämpfung vor: Dort müssen grundsätzlich alle Mitarbeiter gegen Corona geimpft sein. Wer sich weigert, obwohl keine medizinischen Gründe gegen die Impfung sprechen, fliegt raus. Bei SWISS und Wizz Air beispielsweise gilt zumindest für das fliegende Personal eine Impfpflicht. Qantas und Air New Zealand verlangen darüber hinaus auch von Passagieren eine Vollimmunisierung gegen das Coronavirus.

AUA setzt erfolgreich auf Freiwilligkeit
Nichts davon gibt es bei der AUA. Dort setzt man bei der Impfung derzeit ausschließlich auf Freiwilligkeit, und das durchaus erfolgreich. Laut Angaben des Unternehmens waren bis Sommer rund 90 Prozent der Belegschaft geimpft, das sei auch auf interne Impfkampagnen zurückzuführen, heißt es. Zudem werde man den aktuellen Status demnächst erneut erheben.

"Das Thema Sicherheit und der Umgang mit der Pandemie nimmt bei Austrian Airlines selbstverständlich einen hohen Stellenwert ein."
Eine AUA-Sprecherin

Da jedoch immer mehr Länder die Einreise (auch von Flugcrews) von Personen nur dann erlauben, wenn sie vollständig gegen Corona geimpft sind, werde man laut AUA-Vorstand gegebenenfalls spätestens dann über eine Impfpflicht für die Crews nachdenken müssen, wenn sich durch die Einreisebestimmungen Probleme in der Crewplanung ergeben.

Zur Frage einer möglichen Impfpflicht für das noch nicht geimpfte Bodenpersonal und die Passagiere wollte sich das Unternehmen auch auf mehrfache Nachfrage bisher nicht äußern.

(red)